Potenzial!

Potentzial?

Potenzial!

Karfreitag!

Kafreitag?

Karfreitag!

Hinterwäldler!

Hinterweltler?

Hinterwäldler!

Velourssitze!

Veloursitze?

Velourssitze!

Akquise!

Akquiese?

Akquise!

Millennium!

Millenium?

Millennium!

Mississippi!

Missisippi?

Mississippi!

Brennnessel!

Brennessel?

Brennnessel!

Emaille!

Emaile?

Emaille!

Algorithmus!

Algorythmus?

Algorithmus!

Karussell!

Karrusell?

Karussell!

Hyazinthe!

Hiazynthe?

Hyazinthe!

Absorption!

Absorbtion?

Absorption!

Dilettant!

Dillettant?

Dilettant!

Alliierte!

Aliierte?

Alliierte!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis und die Geschäftsbeziehung zwischen KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).

§ 1 Angebot und Auftragserteilung

   1. Angebote von KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält für vier Wochen ab Angebotsdatum seine Gültigkeit.

   2. Aufträge werden schriftlich vereinbart. Der Auftrag kann per E-Mail, Fax oder Post erteilt werden. Mit der Erteilung des Auftrags akzeptiert der Kunde die AGB. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.

   3. Im Auftrag werden die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Schlussredaktion, Continuity Editing), der Umfang, der Fertigstellungstermin sowie die Art und Weise der Preisberechnung und der Gesamtpreis festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder eine verzögerte Lieferung der in Auftrag gegebenen Texte bzw. Ergänzungen zu einem Auftrag verlängern eventuell die Lieferfrist und bedürfen gegebenenfalls einer neuen schriftlichen Terminvereinbarung.

   4. Die Berechnung des Honorars erfolgt pro Arbeitsstunde (60 min.). Von den bei Auftragserteilung vereinbarten Preisen kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner abgewichen werden.

   5. Der Kunde kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der gewünschten Leistung jederzeit kündigen. Geschieht dies, müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten gemäß dem Stand der Bearbeitung - in jedem Fall mindestens 70 % des Auftragswerts - anteilig erstattet werden.

§ 2 Leistungsumfang und Lieferung

   1. Die Bearbeitung der Texte durch KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN umfasst je nach Auftrag und Wunsch des Kunden die Überprüfung von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik (Korrektorat) bzw. darüber hinaus von Stil, formaler und inhaltlicher Stringenz (Lektorat). Details zum Leistungsumfang sind insbesondere bei Schlussredaktion und Continuity Editing im schriftlichen Auftrag des Kunden zusammengefasst.

   2. Texte und Materialien empfängt KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN per E-Mail oder auf einem Datenträger als Microsoft Word-Dokument oder auf Papier. Andere Dateiformate können gegebenenfalls nach Vereinbarung bearbeitet werden. Papiermanuskripte können ebenfalls eingereicht werden; handelt es sich um Originale, übernimmt KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN für den Versand auf dem Postweg und für den elektronischen Versand (E-Mail) keine Haftung.

   3. Korrektorat, Lektorat, Schlussredaktion und Continuity Editing werden – je nach Vereinbarung – entweder auf dem Papier oder direkt in der Datei vorgenommen. Beim Korrektorat und Lektorat ausgedruckter Texte werden die nach DIN üblichen Korrekturzeichen verwendet. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Erläuterung der Korrekturzeichen. Grundlage der Korrektur sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung nach der jeweils aktuellen Auflage des DUDEN (25. Auflage, 2009) und der entsprechenden Fachwörterbücher.

   4. Der Text bzw. die Datei wird innerhalb der vereinbarten Frist zu- bzw. zurückgesandt. Entscheidend für die fristgerechte Ausführung ist der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. der Poststempel.

   5. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Kunden und bittet diesen um Zwischenbegutachtungen. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN informiert den Kunden rechtzeitig, falls die vereinbarte Zeitspanne nicht ausreichen wird und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Wenn die Überschreitung der Frist durch KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN verschuldet wurde, kann ein Rabatt auf den Endpreis gewährt werden. Ist dies nicht der Fall und besteht der Kunde dennoch auf einer Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, kann KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN dem Kunden anteilig die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit berechnen.

   6. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung missverständlicher Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

   7. Die korrigierten Texte werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang oder auf CD-ROM bzw. als Papierausdruck per Post an den Kunden gesandt. Zusätzliche Kosten durch spezielle Versandformen wie Express-Zustellung, Kurier, Einschreiben, Nachnahme etc. werden vom Kunden übernommen.

§ 3 Rechnungsstellung

   1. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN stellt dem Kunden das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Kunden auf dem Postweg zu.

§ 4 Diskretion und Vertraulichkeit

   1. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN versichert, dass Dokumente bzw. Inhalte aus Dokumenten nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei elektronischer Kommunikation und Datenübermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter nicht vollständig ausgeschlossen werden.

   2. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

   3. Im Interesse des Kunden ist KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der zu bearbeitenden bzw. bearbeiteten Texte zu erstellen und aufzubewahren. Spätestens nach Ablauf eventueller Kostenansprüche werden sämtliche Kopien vollständig gelöscht.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

   1. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN verpflichtet sich zur fristgerechten Ablieferung eines fehlerlosen Textes. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN haftet für Fehler bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch bis zur Höhe des Auftragswertes. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Lieferung der Leistung geltend zu machen, danach gilt die Leistung als akzeptiert. Nach der Bestätigung der Richtigkeit der empfangenen Leistung durch den Auftraggeber können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden.

   2. Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Kunde die Mängel innerhalb der unter Ziffer 1 genannten Frist schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Kunde das Recht auf Honorarminderung. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

   3. Wenn der Kunde Vorschläge von KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stilistik) ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.

   4. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Falle technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für die Korrektur- oder Lektoratsleistung in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.

   5. Für Schäden, die durch den Gebrauch der von KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN bearbeiteten Dokumente an der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die unter Ziffer 4 genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch in diesem Fall.

   6. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

   7. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN haftet nicht für die sachliche und fachliche Richtigkeit der korrigierten bzw. lektorierten Texte.

   8. KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der Kunde rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Kunden.

§ 6 Schlussbestimmungen

   1. Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

   2. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Das Vertragsverhältnis zwischen KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

   3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KORRIGIEREN ! LEKTORIEREN ergeben, ist München.

   4. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.